General terms and conditions
Gültig für Schaltungstermine ab dem 1. April 2026
Für das Leistungsangebot von marktguru gelten je nach vereinbarten Leistungen folgende Bedingungen:
1. Scope
1.1 Visivo Consulting GmbH, Weyrgasse 8/11, 1030 Wien, Österreich („marktguru“) gehört zur 7 Ventures Austria GmbH. marktguru vermarktet Medialeistungen auf eigenen Plattformen, insbesondere unter der Internetdomain www.marktguru.at und der marktguru App, und auf von anderen Unternehmen betriebenen Plattformen.
1.2 Auftraggeber kann eine Agentur und/oder direkt ein Werbetreibender sein (zusammen „Auftraggeber“; marktguru und die Auftraggeber zusammen die „Parteien“).
1.3 Die Vermarktung durch marktguru findet im eigenen Namen von marktguru und entsprechend internen Regelungen für Rechnung der jeweiligen Sender und/oder der mit ProSiebenSat.1 Media SE konzernrechtlich verbundenen Seven.One Entertainment Group GmbH („SOEG“) statt.
2. Services provided by marktguru Deutschland GmbHAuftrag
2.1 Diese Bedingungen werden in Angeboten von marktguru eingebunden. Angebote von marktguru sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.
2.2 Angebotene Click & Reichweiten Prognosen basieren auf Marktdaten und aktuellen in-App/Web-App Verfügbarkeiten von marktguru unter Berücksichtigung der Attraktivität der Werbemittel (d. h. etwa Bildern, Texten, Tonfolgen, Bewegtbildern und/oder sensitiven Flächen; nachfolgend zusammen „Werbemittel“) und kommunizierten Angeboten des Werbetreibenden, der avisierten Zielgruppe, der Branche und der jeweiligen zu erwartenden Auslastung. Verfügbarkeiten stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Anfrage dar und können sich innerhalb der Angebotsphase ändern.
2.3 Der Auftrag kommt ausschließlich mit schriftlicher Annahme durch marktguru des vom Auftraggebers akzeptierten Angebotes oder durch Erbringung der Leistung durch marktguru zustande („Auftrag“).
2.4 Der Auftrag gilt, mit dem von marktguru bestätigten Inhalt, als angenommen, sofern der Auftraggeber dem Inhalt nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.
2.5 Bei Aufträgen von Agenturen ist der Werbetreibende namentlich genau zu bezeichnen (Name, vollständige Anschrift, sowie im Einzelfall seitens marktguru ggf. geforderte Angaben). marktguru ist berechtigt, von der Agentur einen Mandats-Nachweis zu verlangen. Der Auftraggeber ist auch in diesen Fällen die Agentur. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Für den Fall, dass die Agentur der Auftraggeber ist, tritt sie mit Zustandekommen des Auftrages die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an marktguru ab. marktguru nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie ist berechtigt, diese dem Kunden der Agentur gegenüber offenzulegen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monates nach Fälligkeit beglichen ist.
2.6 Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer unterbliebenen Zurückweisung oder wenn marktguru in Kenntnis von anderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eine Leistung vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall getroffene Sondervereinbarungen zwischen marktguru und dem Auftraggeber haben Vorrang. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung oder eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
2.7 Bei Agenturbuchungen behält sich marktguru das Recht vor, Buchungsbestätigungen und sonstige Informationen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, auch an den Kunden der Agentur weiterzuleiten.
3. No responsibility for offers and content from third parties
3.1 marktguru wird zur Leistungserbringung die jeweils zur Verfügung gestellten oder produzierten Werbemittel im Rahmen der gebuchten Medialeistung veröffentlichen und ggf. weitere hierauf bezogene Dienstleistungen nach Maßgabe des Auftrages und für die im Einzelvertrag festgelegte Dauer („Laufzeit“) bis zu dem vereinbarten Budget-Volumen und auf der Grundlage von vereinbartem Preis, Laufzeit und ggf. Leistungswerten erbringen (insgesamt zusammen die „Kampagne“). Details zu den buchbaren Medialeistungen ergeben sich aus den Mediadaten von marktguru, abrufbar unter https://cdn.prod.website-files.com/66f42653a56f692f3fe685da/69cbdd1296ae2b483da438a3_marktguru%20AT%20Mediadaten%202026%20(1).pdf.
3.2 Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Werbemittel und Materialen ist marktguru berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Auftrages wird dann im Ermessen von marktguru nachgeholt. Der Auftraggeber ist dennoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung vollständig zu entrichten.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kampagne unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Schaltungswoche zu reklamieren, andernfalls gilt die Kampagne als genehmigt. Anschließende Änderungswünsche durch den Auftraggeber erfolgen nach Aufwand und entsprechender Vergütung.
3.4 marktguru gewährleistet nicht, dass das in dem Auftrag vereinbarte Budget-Volumen innerhalb der Laufzeit auch tatsächlich erreicht wird. Erfolgt eine Unterlieferung, wird nur das tatsächlich erreichte Budget-Volumen berechnet. Erfolgt eine Überlieferung, wird nur das vereinbarte Budget-Volumen abgerechnet.
marktguru beabsichtigt, dass über die gesamte Laufzeit die kumulierten Volumina je Zeitabschnitt innerhalb der Laufzeit, z. B. Woche, Monat, Quartal o. ä., erreicht werden. marktguru ist berechtigt, eine Unterlieferung in einem Zeitabschnitt durch eine Überlieferung in einem folgenden oder vorangegangenen Zeitabschnitt innerhalb der Laufzeit auszugleichen.
3.5 marktguru kann keinen Konkurrenzausschluss, auch nicht innerhalb einer Internetseite, gewähren, d. h., dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Wettbewerber des Auftraggebers während der Laufzeit innerhalb der gleichen Plattform oder Dritt-Plattform Werbemittel schalten.
4. Industrial property rights and copyrights
a. Company names, logos and/or product names used as part of the MarktGuru offer as well as trademarks of the respective companies, providers or manufacturers or their affiliated companies may be protected. The information presented (product information, etc.) is only intended to inform the user.„Digitale Leistungen“).
4.1 Allgemeines
4.1.1 Soweit nicht abweichend in dieser Ziffer 4 für bestimmte Digitale Leistungen festgelegt, legt diese Ziffer 4.1 die Einzelheiten für die Erbringung Digitaler Leistungen durch marktguru fest.
4.1.2 Sofern im Auftrag nicht anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten Werbeflächen, Werbeträgern oder innerhalb eines bestimmten redaktionellen Umfelds. marktguru wird hierüber in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers entscheiden.
4.1.3 marktguru garantiert nicht, dass eine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits (Besuchen auf einer Domain), Page Impressions (Sichtkontakte), AdImpressions (Sichtkontakt je Werbemittel), AdViews (Aufrufe der Internetseite, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist), AdClicks (Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClick Rate (Verhältnis von AdViews und AdClicks) erreicht wird. Angaben hierzu im Auftrag, oder sonst wie von marktguru zur Verfügung gestellten Informationen, gelten – sofern nicht ausdrücklich als „garantierter Kampagnenerfolg“ bezeichnet – nicht als verbindliche Zusage der Einhaltung einer bestimmten Anzahl.
4.1.4 marktguru garantiert auch nicht, dass die Digitalen Leistungen von den Internet-Nutzern wahrgenommen werden oder für diese sichtbar sind. marktguru kann nicht gewährleisten, dass neben den in den Mediadaten definierten Medialeistungen und -Produkten (Internet-Seiten/-Bereiche) keine weiteren Bereiche angesteuert und angeboten werden.
4.1.5 marktguru wird sich bei der Erbringung der Digitalen Leistungen seiner Plattformen (Homepage Desktop, mobilen Seite, Smartphone-Apps von marktguru.at) bzw. des Netzwerks der Seven.One Entertainment Group und der ProSiebenSat.1 Media SE und/oder über Virtual Minds angesteuerter Netzwerkpartner (via Active Agent, ADEX, Yield-Lab, OpenWeb) und, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Auftrag festgelegt, weiteren gleichwertigen Netzwerkpartnern („Dritt-Plattformen“) bedienen. Ein Netzwerkpartner gilt dann als qualifiziert, wenn dieser in Art und Güte mit den von marktguru betriebenen Plattformen vergleichbar ist, als zuverlässig und seriös anzusehen ist sowie die Angebote des Netzwerkpartners auf den Dritt-Plattformen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.
4.1.6 Der Auftraggeber und marktguru sind berechtigt, eingebuchte Kampagnen bis eine Woche vor Schaltung umzubuchen, soweit die Umbuchung für die jeweils andere Partei zumutbar ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine vereinbarte Kampagne umzubuchen (Platzierung und Schaltungszeitraum), wenn der Umbuchungswunsch spätestens zwei Werktage (bei Podcast und HbbTV/ATV mind. 5 Werktage) vor dem vereinbarten Schaltungstermin der Kampagne marktguru schriftlich mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen im Media-Netto aufrechterhalten bleibt, sich die Schaltung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht wesentlich verzögert und marktguru hinsichtlich der gewünschten neuen Schaltungstermine über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.
5. LiabilityClassic Leaflet (Prospekt / Flyer)
4.2.1 Die durch marktguru hierbei zu erbringende Leistung ist die Öffnung eines publizierten Prospektes/Flyers oder Einzelangebots des Auftraggebers. Die technische Messung erfolgt durch ein Trackingpixel, die Messung erfolgt durch die marktguru Auslieferungs- und Reportingsysteme. Jede Interaktion eines Nutzers mit einem Prospekt/Flyer oder Einzelangebot ist abrechnungsrelevant, das Blättern im bereits geöffneten Prospekt/Flyer ist kostenfrei.
4.2.2 Um für die Nutzer attraktiv zu bleiben, verpflichtet sich der Auftraggeber, in regelmäßigen Abständen seine publizierten Prospekte (etwa inhaltlich, angebotsseitig, visuell) zu aktualisieren.
4.2.3 Liegt eine mehrmonatige Buchung oder eine Jahresvereinbarung vor, stellt die monatliche Aufteilung der Volumina einen unverbindlichen Prognosewert dar, marktguru kann zur Erfüllung des Gesamtvolumens in einer Medialeistung (über mehrere Monate/Jahreszeitraum hinweg) die Erfüllung des Volumens abweichend von der Prognose leisten (sogenanntes Schieberecht), d.h. Überlieferungen und Unterlieferungen gegen Plan können innerhalb des gesamten Kampagnenzeitraums gegeneinander verrechnet werden, unabhängig davon wird die erbrachte Leistung periodengerecht effektiv abgerechnet und bei Erreichen des Gesamtvolumens gestoppt.
4.3 Dynamic Leaflet
4.3.1 Das Dynamic Leaflet ist eine dynamisch gestaltbare digitale Prospektvariante und beinhaltet als Leistung seitens marktguru sowohl die Erstellung von Struktur, dynamischer Schaltflächen und Produktdaten in einem Template als auch die Medialeistung in Form von Prospekt- und Angebotsöffnungen. Es wurde für Auftraggeber entwickelt, die kein klassisches, redaktionelles Prospekt im üblichen PDF-Format anliefern und zeichnet sich durch die Möglichkeit flexibler Anpassungen durch kurzfristige inhaltliche Änderungsmöglichkeit aus und ermöglicht dadurch höchste Aktualität der dargestellten Inhalte und Angebote (z.B. hinsichtlich Verfügbarkeiten und Preisen).
4.3.2 Zur reibungslosen Abstimmung der dynamischen Inhalte ist ein zu üblichen Geschäftszeiten erreichbarer technischer Ansprechpartner vom Auftraggeber zu benennen. Basis der Zusammenarbeit ist die von marktguru zur Verfügung gestellte Datei „marktguru Dynamic Leaflet Glossar“ in ihrer aktuellen Version (DL-Appendix 1) sowie die „Dynamic Leaflet Datenanforderungen“ (DL-Appendix 2). Insbesondere sind die Inhalte sowie Werbemittel zur Erstellung des Templates durch den Auftraggeber gemäß des „marktguru Dynamic Leaflet Glossar“ (DL-Appendix 1) und der „Dynamic Leaflet Datenanforderungen“ (DL-Appendix 2) anzuliefern.
4.3.3 Für die erstmalige Erstellung und Anpassung eines Dynamic Leaflets (Template) ist ein Vorlauf von mindestens acht Wochen für die Anlieferung der Werbemittel sowie die Abstimmung und Abnahme des Templates seitens des Auftraggebers zu beachten. Für die Aktualisierung einzelner Inhalte und Produkte in einem bestehenden Dynamic Leaflet Template benötigt marktguru einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf.
4.3.4 Die Aktualität der veröffentlichten Inhalte und Angebote ist abhängig von der zeitnahen und korrekten Bereitstellung dieser Informationen seitens des Auftraggebers (siehe marktguru Dynamic Leaflet Glossar). marktguru ist nicht für falsch durch den Auftraggeber gelieferte Daten verantwortlich, insbesondere nicht für die Funktionalität der URLs und Daten- bzw. Datenstrukturen bei der Datenanlieferung (Dynamic Leaflet Datenanforderungen).
4.4 marktguru Cashback
4.4.1 marktguru Cashback ist eine Medialeistung innerhalb der marktguru App, die mit einer Vorteilsaktion für den Nutzer verbunden ist. Werbetreibende bewerben hierüber, durch die Laufzeit zeitlich begrenzt, rabattierte Produkte mit dem Ziel, Aufmerksamkeit für die beworbene Marke, Leistungen und Produkte zu erzeugen sowie Probanden und Abverkäufe zu generieren. Der Nutzer der marktguru App kann durch das Abfotografieren und Hochladen seines Kassenbons einen definierten Betrag („Cashback Money“) erhalten. Ein solcher erfolgreicher und durch marktguru geprüfter und bewilligter Vorgang wird als „Redeem“ bezeichnet.
4.4.2 Zur Optimierung des Kampagnenerfolgs (Anzahl Redeems), hat der Auftraggeber den Empfehlungen von marktguru hinsichtlich der Höhe des Cashback-Moneys sowie weiterer Kampagnen-Parameter Folge zu leisten.
4.5 marktguru Audience
4.5.1 marktguru Audience Display, Audio, ATV und Video sind programmatisch angelegte Medialeistungen, die nur als „Managed Service“ von marktguru zu beziehen sind. marktguru übernimmt die Funktion des Trading Desks, die Ausspielung erfolgt als „Programmatic Guaranteed“, d.h. Einbuchung, Steuerung und Auslieferung der programmatischen Kampagne und der Leistungswerte liegt allein in der Verantwortung von marktguru.
4.5.2 marktguru nutzt vorwiegend konzernverbundene Technologie-Lösungen wie z.B. Virtual Minds (Active Agent, Adition, ADEX, YieldLab). Bei Audience Medialeistungen nutzt marktguru u.a. die auf der Data Management Platform Technologie „The ADEX“ verfügbaren marktguru Nutzerprofile, um darauf aufbauend Retargeting-Maßnahmen mit Display, Mobile, Video, ATV und Audio-Platzierungen zu leisten. Dabei können die Attribute der Nutzerprofile im Ermessen von marktguru auch auf digitale Zwillinge erweitert werden.
4.6 Selektionsaufschlag und Targeting
4.6.1 Im Rahmen des Pull-Marketing-Modells von marktguru (d.h. Nutzer bekunden durch Selbstselektion Interesse an bestimmten Werbeinhalten und qualifizieren sich dadurch als Teil einer spezifischen Zielgruppe [„Post-Click-Zielgruppe“]; an diese Nutzer wird Werbung für Produkte oder Dienstleistungen ausgespielt, an denen die Nutzer aktiv Interesse bekunden) wird ein Selektionsaufschlag wie folgt erhoben: Der Selektionsaufschlag erhöht den Bruttobetrag gemäß der aktuellen Mediadaten und ist eine Kompensation für die erforderliche höhere Reichweite zur Erbringung der gebuchten Medialeistung (Post-Click-Zielgruppe im Pull-Marketing-Modell). Die Preisgestaltung für die Werbeplatzierungen bei marktguru berücksichtigt die Spezifität der Zielgruppe, die durch dieses Modell erreicht wird.
4.6.2 Das von marktguru angebotene Targeting in Verbindung mit einer Medialeistung ist eine Annäherung an eine gewünschte Zielgruppe innerhalb der aktuell technischen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzeslage und Vorschriften. Als technische Dienstleister kann marktguru u.a. ProSiebenSat.1 Media SE und Konzern zugehörige Systeme und Services einsetzen (z.B. The ADEX als Data Management Plattform DMP inkl. Audience Extension & Active Agent Targeting Products).
4.6.3 Das Targeting (Alter, Gender, Regio, Branche, Interesse) kann in Form von Umfeld- oder Behavioural-Retargeting oder basierend auf Erhebungen durch Seven.One Media Research, Haushalts-Panels oder In-App Befragungen, sofern diese zur Verfügung stehen, erfolgen. Eine ausschließliche Berücksichtigung der gewählten Attribute kann nicht gewährleistet werden. Die Kampagnensteuerung und -Optimierung obliegt marktguru.
4.7 Reporting
4.7.1 Sofern im Auftrag nicht anderweitig geregelt, stellt marktguru nach Abschluss der Leistungen ein Reporting mit den Leistungswerten auf Monatsbasis im Folgemonat dem Auftraggeber zur Verfügung. Ein Reporting bezieht sich auf die jeweilige Art der Medialeistung und umfasst die wichtigsten Leistungswerte.
4.7.2 Maßgeblich sind insoweit die gemäß der marktguru Auslieferungs- und Reportingsysteme gemessenen Leistungswerte.
4.7.3 Das Reporting der Leistungswerte wird ausschließlich bis zum Erreichen des gebuchten Volumens innerhalb der gebuchten Kampagnenlaufzeit gewährleistet. Bleibt das gebuchte Volumen deutlich unter dem auslieferbaren Potential einer Kampagne, ist es marktguru freigestellt, aus wirtschaftlichen Gründen (Trackingkosten) entweder das Tracking der Leistungswerte nach Erreichung der gebuchten Volumina zu beenden oder auf Basis der prognostizierten Reichweiten das Tracking lediglich auf einem Teil der Reichweite/Nutzer zu aktivieren (Kohorten).
4.8 Vergütung
4.8.1 Die Vergütungseinheit bemisst sich bei Digitalen Leistungen grundsätzlich auf der Basis von AdImpressions, wenn nicht eine Vergütung auf Basis von AdClicks (CPC) oder eine andere Vergütung zwischen den Parteien im Auftrag vereinbart wurde. Die Vergütung für Audience Produkte (Programmatic Guaranteed) erfolgt grundsätzlich auf TKP-Basis (CPM). Push Notifications werden auf Basis ausgesendeter Nachrichten („Send-outs“) vergütet. Das Homepage Takeover Ad wird auf Festpreisbasis pro Tag, Woche oder Monat vergütet.
4.8.2 Als Klick für die Verrechnung gilt ein Klick auf eines der Werbemittel der Mediaplatzierung unabhängig davon, ob dieser auf der Homepage (Desktop), der mobilen Seite oder in einer der Smartphone-Apps von marktguru.at bzw. im Netzwerk der Seven.One Entertainment Group, der ProSiebenSat.1 Media SE und/oder auf über Virtual Minds angesteuerten Netzwerkpartnern (via Active Agent, ADEX, YieldLab, OpenWeb) oder einer Dritt-Plattform getätigt wurde.
4.8.3 Zu einer abrechnungsrelevanten AdImpression oder Klick kann es sowohl durch die Öffnung eines Prospekts/Flyers oder Einzelangebots sowie das Anklicken einer Displayfläche auf der Hauptseite oder einer der Unterseiten kommen. Für Push Notifications ist die von marktguru versendete Notification die abrechnungsrelevante Einheit.
4.8.4 Die im Auftrag prognostizierten AdImpressions oder Klicks können von der tatsächlich gelieferten Menge abweichen. Etwaige Unterlieferungen der gebuchten Menge (CPM, CPC, CPV, etc.) können mit einer Verlängerung der Laufzeiten erfüllt werden, sofern das nicht möglich ist, erfolgt eine effektive Abrechnung auf Basis der durch marktguru erhobenen Reportings. Die über die gebuchte Anzahl an Klicks erbrachte Menge an Klicks bzw. eine nicht erreichte Menge an Klicks kann eine nachfolgend gebuchte Medialeistung oder Kampagne eines Auftrages angerechnet, bzw. kompensiert (nachgeholt) werden. Grundlage für die Berechnung der Vergütung nach dem jeweiligen Vergütungsmodell sind ausschließlich die gemäß der Auslieferungs- und Reportingsysteme von marktguru generierten Abrechnungsdaten (in der Regel die Kampagnen Reports).
5. Bestimmungen für TV-Leistungen
Diese Ziffer 5 regelt die Leistungen von marktguru für die Ausstrahlung von TV-Spots („Spots“). Ferner gilt diese Ziffer 5 entsprechend für die Buchung von Kommunikationsmaßnahmen im Bereich HbbTV bei Einsatz von TV-Spots, die in eine HbbTV Applikation verlängert werden (Red Button-Funktion/Interaktive TV-Spots). marktguru erbringt die Leistungen über die SOEG.
5.1 Einbuchung der Spots
5.1.1 Bei den von marktguru über SOEG vermarkteten Sendern SAT.1, Puls 4, ProSieben, kabel eins, sixx,SAT.1 Gold, ProSieben MAXX und kabel eins Doku können Spots in jeder vom Auftraggeber gewünschten Länge ab vier Sekunden gebucht werden. Der Preis für die Ausstrahlung berechnet sich jeweils nach Maßgabe der jeweiligen Länge und Preisgruppe des Spots auf Sekundenbasis.
5.1.2 Gebuchte Spots werden von marktguru innerhalb der vereinbarten Preisgruppe platziert, vorbehaltlich Änderungen gemäß Ziffer 11. Die Preisgruppen für die einzelnen Sender ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch marktguru jeweils gültigen Programmstrukturen/-schemas des jeweiligen Senders von SOEG. Ein Anspruch auf eine Platzierung des Spots in einem bestimmten Werbeblock und/oder auf eine bestimmte Position des Spots innerhalb eines Werbeblocks besteht nicht, sofern hierüber nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde. marktguru ist bei Buchung eines bestimmten Werbeblocks bzw. einer Position im Werbeblock zur Erhebung eines Aufschlags berechtigt. marktguru wird sich nach Kräften darum bemühen, die Ausstrahlung des Spots in einem vom Auftraggeber gegebenenfalls gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. Ferner übernimmt marktguru keine Gewähr dafür, dass neben den im Programmschema ausgewiesenen Werbeblöcken keine weiteren Werbeblöcke angeboten und ausgestrahlt werden.
5.1.3 marktguru und der Auftraggeber sind berechtigt, aufgrund des Auftrages vorgenommene Platzierungen von Spotschaltungen bis 6 (sechs) Kalenderwochen vor Ausstrahlung umzubuchen. Der Auftraggeber ist berechtigt, vereinbarte Werbeschaltungen umzubuchen (Änderung der gebuchten Preisgruppe, Länge sowie Ausstrahlungszeitpunkt des jeweiligen Spots), wenn der Umbuchungswunsch spätestens 10 (zehn) Werktage (Montag bis Freitag) vor dem vereinbarten Ausstrahlungstermin marktguru schriftlich mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen (Entgeltsumme nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste) aufrechterhalten bleibt, sich die Ausstrahlung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht wesentlich verzögert und marktguru bei SOEG hinsichtlich der gewünschten neuen Ausstrahlungstermine über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.
5.1.4 Darüber hinaus behält sich marktguru im Einzelfall eine Veränderung der Ausstrahlungstermine des Spots unter Beibehaltung der vereinbarten Bruttomedialeistung und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vor (Schieberecht). Dies hat keinen Einfluss auf den Bestand des Auftrages und die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien.
5.1.5 marktguru behält sich vor, Mehrfachbelegungen sowie aufeinander Bezug nehmende Spots innerhalb eines Werbeblocks oder mehrerer Werbeblöcke abzulehnen.
5.1.6 Konkurrenzausschluss innerhalb eines Werbeblocks kann nicht gewährt werden.
5.2 Rechtmäßigkeit der Spots
Der Auftraggeber ist für die Inhalte der Spots allein verantwortlich und verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Der Auftraggeber garantiert, dass die Spots nicht gegen sonstige presse-, werbe- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften sowie Vorschriften zum Jugendschutz verstoßen sowie durch die Spots Rechte Dritter nicht verletzt werden. marktguru, SOEG und/oder die Sender sind nicht verpflichtet, Spots vor Annahme des Auftrages anzusehen und zu prüfen; dies gilt auch für etwaige Verweise innerhalb des Spots auf Website-Adressen, Telefonnummern des Auftraggebers und deren Inhalte. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Dritte, insbesondere Handelspartner, in den Spot aufzunehmen.
5.3 Zurverfügungstellung von Material
5.3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, marktguru das für die Ausstrahlung notwendige Material (einschließlich insbesondere Motivpläne und Sendekopien sowie neuer Werbespots/-motive) bis spätestens 8 (acht) Werktage vor dem vereinbarten Sendetermin zur Verfügung zu stellen. Die Qualität des Materials in technischer und inhaltlicher Hinsicht liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
5.3.2 marktguru verpflichtet sich, die jeweiligen Motive umgehend an den von SOEG oder den Sendern mit der Sendeabwicklung beauftragten Dritten weiterzuleiten. marktguru übernimmt jedoch keine Haftung für nicht von ihr zu vertretende Schäden, die infolge des Transports des Materials auftreten.
5.3.3 Die Pflicht zur Aufbewahrung des Materials endet mit der letztmaligen Ausstrahlung des Werbespots. marktguru hat die Berechtigung, das Material nach 20 Werktagen seit der letzten Ausstrahlung zu löschen.
5.3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, marktguru gleichzeitig mit der Übersendung des Materials die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere den Produzenten, Verlag, Komponisten, LC-Nummer, Texter, Titel und Länge der Werbemusik, mitzuteilen.
5.3.5 marktguru kann die für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Vergütung dem Auftraggeber in Rechnung stellen, wenn die Werbesendung aus Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Ausstrahlung kommt, insbesondere weil marktguru Material, insbes. Unterlagen oder Sendekopien, nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt wurden.
5.3.6 Am Ende des Sendemonats verschickt marktguru dem Auftraggeber die Sendebestätigungen elektronisch mit Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeiten.
5.4 Sonstiges
Aufträge zur Ausstrahlung von TV-Werbung über mehrere Sender verstehen sich als jeweils selbständige und in ihrem Bestand voneinander unabhängige Vertragsverhältnisse hinsichtlich der Ausstrahlung auf jedem einzelnen Sender, unabhängig von etwaiger gleichzeitiger Auftragserteilung und/oder gleichzeitiger Auftragsbestätigung.
6. Newsletter deliveryBestimmungen für Sonstige Leistungen
Diese Ziffer 6 regelt die Leistungen von marktguru für sonstige Leistungen, wie zum Beispiel die Produktion von Werbemitteln, Erstellung von Reportings, Durchführung von Befragungen oder weiteren vereinbarten Dienstleistungen („Sonstige Leistungen“).
6.1 Durchführung eines Auftrages
6.1.1 Nach Vereinbarung erbringt marktguru die Sonstigen Leistungen für den Auftraggeber gemäß des jeweiligen Auftrages. Der Umfang, die Spezifikationen und der Zeitplan werden im Auftrag festgelegt.
6.1.2 Der Auftraggeber stellt marktguru das für den Auftrag erforderliche Material rechtzeitig und wie im Auftrag festgelegt zur Verfügung.
6.2 Freigabe
6.2.1 Wenn im Auftrag vereinbart, wird marktguru dem Auftraggeber die Sonstigen Leistungen nach Fertigstellung zur Freigabe übermitteln. Die Freigabe gilt als erklärt, wenn der Auftraggeber dies marktguru in Textform bestätigt oder sich der Auftraggeber binnen zehn (10) Werktagen nach Übermittlung der Sonstigen Leistungen durch marktguru zur Freigabe nicht erklärt.
6.2.2 Der Auftraggeber ist nur zur Verweigerung der Freigabe berechtigt, wenn die Werbemittel des Produktions-Auftrages erhebliche Mängel aufweisen. marktguru wird solche Mängel binnen angemessener Frist beseitigen.
6.3 Nutzungsrechte
marktguru räumt dem Auftraggeber alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter dem Auftrag erbrachten Sonstigen Leistungen zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekanntwerdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.
Die Parteien können im Auftrag Abweichungen hiervon festlegen.
6.4 Vergütung
6.4.1 Die von marktguru unter dem Auftrag erbrachten und freigegebenen Sonstigen Leistungen werden binnen zehn (10) Werktagen nach Freigabe, soweit nicht abweichend im Auftrag vereinbart, abgerechnet.
6.4.2 Die Vergütung ist unabhängig von der Veröffentlichung oder Verwendung der unter dem Auftrag erbrachten Sonstigen Leistungen. Hinsichtlich anderer Leistungen gewährte Rabatte gelten nicht für die Vergütung zu den Sonstigen Leistungen.
6.4.3 Im Übrigen gilt Ziffer 11.
7. Data protection
7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Nutzung der Leistungen, Erbringung notwendiger und angemessener Mitwirkungspflichten sowie insbesondere der Zurverfügungstellung der Werbemittel nach Maßgabe dieser Bedingungen.
7.2 Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Schaltung gültigen technischen Spezifikationen von marktguru, die unter https://cdn.prod.website-files.com/66f42653a56f692f3fe685da/69cbddeddda34ef65656b449_marktguru_Technische_Spezifikationen_2026.pdf abgerufen werden können und Details hinsichtlich der technischen Beschaffenheit des in den Werbemitteln verwendeten Materials enthalten, etwaiger Vorlauffristen und die Art und Weise enthalten, wie das Material marktguru zur Verfügung zu stellen ist. Ist für das Werbemittel keine technische Spezifikation definiert, hat der Auftraggeber marktguru das Material bzw. die Werbemittel mit einer Vorlauffrist von 5 Werktagen vor dem vereinbarten Schaltungstermin in einem PDF-Format oder in dem im Auftrag festgelegten Format zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt und die Qualität des Materials bzw. der Werbemittel liegt in technischer, inhaltlicher und rechtlicher Hinsicht in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, marktguru dabei auch sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderlichen weiteren Informationen, d. h. etwa die Gültigkeitsdauer der Werbemittel, Kontaktinformationen und Ansprechpartner des Auftraggebers, Firmenbezeichnung, Name der Werbemaßnahme/Kampagne Veröffentlichungszeitraum, Aktionszeitraum, Streugebiet, Liste der Filialen, in denen ein Werbemittel gültig ist, („Begleitinformationen“), ggf. erforderliche Logos und Marken des Auftraggebers sowie alle zusätzlich vertraglich vereinbarten Inhalte zur Verfügung zu stellen.
7.4 Die Werbemittel werden je nach Absprache zwischen dem Auftraggeber und marktguru bzw. wie jeweils für die Erbringung der Leistung technisch notwendig bearbeitet, digitalisiert, geclipped, verschlagwortet und in die Plattformen eingepflegt. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung.
7.5 Der Auftraggeber wird ferner sicherstellen, dass die veröffentlichten Werbemittel und Begleitinformationen stets aktuell sind. Bei Änderung der Werbemittel oder der Begleitinformationen wird der Auftraggeber marktguru unverzüglich informieren.
7.6 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die medien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die Werbemittel Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber gewährleistet, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu publizieren oder auf diese Bezug zu nehmen.
7.7 marktguru ist nicht verpflichtet, die Werbemittel auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sofern sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. Er behält sich jedoch vor, Werbemittel abzulehnen oder nach bereits erfolgter Veröffentlichung von den Plattformen zu entfernen, wenn ihre Inhalte gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, oder beanstandet werden oder Rechte Dritter verletzen oder geeignet sind, den Ruf von marktguru in unzumutbarer Weise zu beeinträchtigen. marktguru wird den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich ein geändertes oder anderes Werbemittel zu liefern, auf welches die Ablehnungs- bzw. Entfernungsgründe nicht zutreffen.
7.8 Verzögerungen bei der Erbringung der notwendigen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, insbesondere der Beistellung notwendiger Werbemittel und damit im Zusammenhang stehender Informationen, führen zu entsprechenden Anpassungen der im Auftrag festgelegten Daten.
7.9 Der Auftraggeber wird spätestens innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung gegenüber marktguru schriftlich erklären, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erfolgt ist bzw. marktguru auf die fehlende Abnahmefähigkeit oder eine unterbliebene Leistung hinweisen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Erklärung gegenüber marktguru, so gilt die Leistung als abgenommen.
7.10 Wird eine Leistung aufgrund von Gründen, die marktguru zu vertreten hat, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht, stellt marktguru die auftragsgemäße Durchführung im Rahmen der Verfügbarkeit durch Nacherfüllung nach eigener Wahl sicher. Die Auswahl der Nacherfüllung trifft marktguru nach billigem Ermessen. Für den Fall, dass eine Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Auftraggeber eine Minderung der vereinbarten Vergütung entsprechend dem Umfang der Minderleistung geltend machen.
7.11 Beabsichtigt der Auftraggeber, die über den Auftrag gebuchten Flächen o. ä. Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so hat er zuvor eine Erlaubnis von marktguru einzuholen. marktguru wird der Überlassung nur zustimmen, soweit der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Berechtigte Interessen sind nicht solche, die bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages vorhanden waren.
8. Online dispute resolution/ODR Regulation/ Contact point for users/ Contact point for authorities, the Commission and the Executive Board
8.1 marktguru ist berechtigt, die Werbemittel in einem solchen Umfang zu nutzen, wie es für die Erbringung der Leistungen von marktguru unter dem Auftrag erforderlich ist. Der Auftraggeber garantiert, dass er berechtigt ist, marktguru die insoweit erforderlichen Nutzungsrechte in dem jeweils erforderlichen Umfang einzuräumen.
Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nur nach Maßgabe dieser Ziffer 8 zu Zwecken des Marketings von marktguru gestattet. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung ist zwischen den Parteien vorab einvernehmlich schriftlich zu vereinbaren.
8.2 Der Auftraggeber räumt marktguru an den Werbemitteln ein einfaches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit der Vereinbarung beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Werbemittel im vertragsgemäßen Umfang ein. Dies schließt, soweit erforderlich, das Recht zum Abrufen, Bearbeitung, Vervielfältigen, Verbreiten und öffentlichen Zugänglichmachen der Werbemittel ein. Soweit für die Erbringung der Leistungen notwendig, ist marktguru auch berechtigt, die Rechte an Dritte, etwa Netzwerkpartner von Dritt-Plattformen oder Subdienstleistern, unter den Begrenzungen von Ziffer 8.1 zu lizenzieren.
9. Account blocking/violation of user terms and conditions
9.1 marktguru ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu Zwecken der Eigenwerbung für marktguru zu benennen.
9.2 Der Auftraggeber räumt marktguru dafür ein einfaches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit der Vereinbarung beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Werbemittel, Begleitinformationen und Logo/Namen des Auftraggebers (zusammen „Marketing Material“) zum Zwecke der Eigenwerbung von marktguru ein. Dieses schließt das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Marketing Materials, etwa in Unternehmenspräsentationen von marktguru, ein.
9.3 marktguru und sein Auftraggeber vereinbaren, ihre Zusammenarbeit mit PR-Arbeit öffentlichkeitswirksam begleiten und positiv unterstützen zu können. Dazu räumen sie sich gegenseitig das Recht ein, über die Zusammenarbeit im Rahmen ihrer jeweiligen PR-Arbeit bzw. einer gemeinsamen PR-Arbeit in Form von typischen Formaten wie Pressemitteilungen, Gastbeiträgen, Best Cases etc. zu kommunizieren. Die Parteien vereinbaren, die geplanten PR-Information vor Veröffentlichung der jeweils anderen Partei zur Information und zum Zwecke der Überprüfung der korrekten Abbildung der betreffenden Unternehmensangaben zur Verfügung zu stellen.
10. Special conditions for participation in the cashback system
10.1 Der Auftraggeber und marktguru sind berechtigt, von Einzelaufträge bis zu sechs Kalenderwochen vor dem Schaltungs- bzw. Ausstrahlungstermin zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund hierfür vorliegt.
10.2 marktguru kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von marktguru geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche marktguru nicht zu vertreten hat wie z. B. Programmänderungen bei Netzwerkpartnern und Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen marktguru das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.
10.3 Sollte marktguru ausnahmsweise Rücktrittsersuchen des Auftraggebers (nach Ablauf der sechs Kalenderwochen vor Start der Laufzeit) zustimmen, erfolgt dies nur gegen Berechnung einer von marktguru nach billigem Ermessen festzusetzenden Stornovergütung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornovergütung ausgeschlossen.
11. Special conditions for the use of “micro-jobs applications” (e.g. barcode scanner)
11.1 marktguru erhält für die unter diesen Bedingungen zu erbringenden Leistungen eine Vergütung, wie im Angebot von marktguru festgelegt und nach der für die jeweilige Leistungsart vereinbarten Rahmenbedingungen.
11.2 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie im Angebot durch marktguru festgelegt sind. Soweit keine Vergütung im Angebot festgelegt wird, ergibt sich diese nach Maßgabe der Preisliste von marktguru für die jeweilige Leistungsart. marktguru behält sich das Recht vor, bei Änderungen der Plandaten die Preise auch für bereits vereinbarte Einzelaufträge anzupassen. Die Preisänderung wird für vereinbarte und bestätigte Einzelaufträge nach entsprechender Mitteilung wirksam. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Auftraggeber das Recht, die Realisierung der Kampagne auch außerhalb der Fristen (unter zehn Werktage vor Ausstrahlung) umzubuchen.
11.3 Vereinbarte Rabatte werden auf die Mediabruttovolumina (MB1) der Kunden der Agentur oder der Direktkunden von marktguru für ausgelieferte Werbeformen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der fakturierten Mediabruttovolumina. Rabatte werden bei Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt. Sofern Auftraggeber eine Agentur ist, wird sie alle empfangenen Rabatte und Skonti den von ihr betreuten Kunden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls an diese weiterreichen. Im Übrigen wird der Auftraggeber Dritten gegenüber über alle von marktguru erhaltenen Leistungen Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit marktguru.
11.4 Alle in Angeboten und Preislisten von marktguru enthaltenen Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.5 Leistungen von marktguru werden nach Abschluss eines Monats binnen 30 (dreißig) Werktagen nach Endes des jeweiligen Monats abgerechnet.
11.6 Für alle von einer Agentur in Auftrag gegebenen Einzelaufträge wird, bei Vorlage eines Agenturnachweises und bei Fakturierung direkt an die Agentur, ein Rabatt („AE“) in Höhe von 15 % auf das Rechnungsnetto gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto, soweit die Gewährung von AE und Skonto nicht ausgeschlossen ist. Bei Veränderungen eines Rabatts durch Zubuchung oder Storno wird die AE neu berechnet. Es erfolgt dann ggf. eine Nachbelastung oder Auszahlung.
11.7 Zahlungen sind jeweils ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Verzug tritt 30 (dreißig) Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
11.8 Bei Zahlungsverzug ist marktguru berechtigt, eine weitere Leistungserbringung zu unterlassen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber eine Agentur, besteht dieses zusätzlich auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden der Agentur.
12. Special conditions for participation in competitions
12.1 Die Parteien legen die Laufzeit des unter Geltung dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages im jeweiligen Auftrag fest.
12.2 Sofern ausschließlich Onlineleistungen Gegenstand des Auftrages sind, sind marktguru und der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag bis sechs Kalenderwochen vor dem geplanten Start der Laufzeit ordentlich zu kündigen. Sofern neben Onlineleistungen weitere Leistungen (z.B. TV, Teletext, HbbTV mit Einsatz von TV-Spots, die in HbbTV verlängert werden (Red Button-Funktion / Interaktive TV-Spots)) Gegenstand des Auftrages sind, ist der Auftrag nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffern 10 und/oder 12.4 vorzeitig beendbar.
12.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt als 6 (sechs) Wochen vor Start der Laufzeit kündigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vergütung nach der folgenden Staffel (anteilig) an marktguru zu leisten:
- bis 4 (vier) Wochen vor Start der Laufzeit erfolgt keine Zahlung der Vergütung;
- bis 2 (zwei) Wochen vor Start der Laufzeit 50 % der Vergütung;
- bis 1 (eine) Woche vor Start der Laufzeit 75 % der Vergütung;
- bis 3 (drei) Werktage vor Start der Laufzeit 80 % der Vergütung;
- bis 0 (null) Werktage vor Start der Laufzeit 100 % der Vergütung.
12.4 Jede Partei hat das Recht, die Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für marktguru insbesondere, wenn
- 12.4.1 der Auftraggeber gegen die Bedingungen verstößt und diesen auch nach Fristsetzung nicht beseitigt; oder
- 12.4.2 der Auftraggeber mit einer Zahlungspflicht nach dieser Ziffer 9 um mehr als sechs Wochen im Verzug ist.
12.5 Jede Kündigung bedarf der Textform, d. h. E-Mail genügt.
13. Amendment to user terms and conditions
13.1 marktguru haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet marktguru für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Bedingungen überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet marktguru jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von marktguru.
13.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte von marktguru.
14. Miscellaneous
Der Auftraggeber stellt marktguru und eingebundene Netzwerkpartner auf erste Anforderung vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Kosten der Rechtsverteidigung und weiteren Kosten, die in Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, frei, die entstehen durch,
- 14.1 einen Verstoß des Auftraggebers gegen die Bedingungen;
- 14.2 die Nutzung der Leistungen durch einen Auftraggeber, der sich nicht an diese Bedingungen hält;
- 14.3 Ansprüche eines Dritten, die auf der Behauptung beruhen, dass die Werbemittel, soweit diese nicht von marktguru erstellt wurden, ein Recht eines Dritten verletzt; und
- 14.4 Ansprüche Dritter, einschließlich behördlicher Anordnungen, die sich auf die Behauptung stützen, dass die Werbemittel gegen ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung verstoßen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, marktguru nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung der geschlossenen Vereinbarung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern der jeweiligen Partei, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der jeweiligen Partei erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich die jeweilige Partei vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
15.2 Soweit für die Erbringung der Leistungen erforderlich, darf marktguru vertrauliche Vorgänge an mit der Leistungserbringung vereinbarungsgemäß beteiligte Dritte, wie zum Beispiel Netzwerkpartner, ausschließlich für die Einbindung der Leistungen in Dritt-Plattformen weitergeben; diese Dritten sind durch marktguru zur Vertraulichkeit nach dieser Ziffer 15 zu verpflichten.
16. Datenschutz
16.1 Die Parteien werden unter dieser Vereinbarung die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
16.2 Wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag
- 16.2.1 Informationen auf Nutzerendgeräten speichert oder deren Speicherung veranlasst oder ermöglicht, beispielsweise in einem Cookie;
- 16.2.2 Informationen aus Nutzerendgeräten ausliest oder deren Auslesung veranlasst oder ermöglicht, beispielsweise Mobile Ad IDs (MAIDs); und/oder
- 16.2.3 personenbezogene Daten der Nutzer auf dem Internetangebot eines Internet-Anbieters erhebt oder deren Erhebung veranlasst oder ermöglicht;
(eine oder mehrere Handlungen nach 16.2.1 bis 16.2.3 zusammen die „TCF-regulierten Handlungen“), muss der Auftraggeber und/oder der Dritte, den der Auftraggeber zu einer TCF-regulierten Handlung veranlasst oder dem er eine TCF-regulierte Handlung ermöglicht („Drittpartei“), am Transparency & Consent Framework v2 („TCF“) des europäischen Branchenverbands Interactive Advertising Bureau (IAB Europe) teilnehmen und auf der Global Vendor List mit einer gültigen Vendor-ID verzeichnet sein.
16.3 Der Auftraggeber veranlasst oder ermöglicht eine TCF-regulierte Handlung nur Drittparteien, die auf der jeweils aktuell unter der nachfolgend abrufbaren Vendorenliste verzeichnet sind: https://ad.71i.de/gdpr/som-iabvendor-list-web.json.
16.4 Der Auftraggeber und/oder die Drittpartei nimmt eine TCF-regulierte Handlung nur vor, wenn der Auftraggeber und/oder die Drittpartei im TC-String die erforderlichen Einwilligungen und keine relevanten Widersprüche der Nutzer signalisiert bekommen hat.
16.5 Sofern beim Auftraggeber Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote eines Internet-Anbieters ausgelieferten Kommunikationsmaßnahmen anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten nur im Rahmen der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme auswerten. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote eines Internet-Anbieters ausgelieferten Kommunikationsmaßnahme untersagt. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung und Nutzung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten für eigene werbliche Zwecke. Setzt der Auftraggeber für die Kommunikationsmaßnahme auf den Onlineangeboten eines Internet-Anbieters Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Dritte diese Ziffer 16.5 einhält.
16.6 Der Auftraggeber gewährleistet die Einhaltung der Maßgaben der Ziffern 16.1 – 16.5. Für den Fall, dass Dritte Ansprüche geltend machen wegen der schuldhaften Verletzung einer oder mehrerer Verpflichtungen der Ziffern 16.1 – 16.5 durch den Auftraggeber und/oder eines für die Vertragsabwicklung von ihm eingesetzten Dritten, stellt der Auftraggeber marktguru sowie deren Kunden auf erstes Anfordern vollumfänglich frei von allen geltend gemachten Ansprüchen (einschließlich behördlicher und/oder gerichtlicher Bußgelder), Kosten oder Ausgaben (einschließlich den Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe).
17. Änderungen der Bedingungen
17.1 marktguru behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern oder zu ergänzen. Über derartige Änderungen der Bedingungen wird marktguru den Auftraggeber mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Textform unter Hervorhebung der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail an office@marktguru.at widerspricht, gelten die Änderungen ab dem geplanten Inkrafttreten als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird marktguru den Auftraggeber auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen.
17.2 Im Falle des Widerspruchs steht marktguru das Recht zu, den Vertrag bis zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende zu kündigen.
18. Höhere Gewalt
18.1 Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus einem Auftrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können („Höhere Gewalt“).
18.2 In jedem Fall liegt Höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt, sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen des jeweiligen Auftrages dienen.
18.3 Im Fall des Eintritts Höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der Höheren Gewalt vorzulegen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist das sachlich zuständige Gericht für Innere Stadt Wien.
19.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
19.5 marktguru ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden an Unternehmen, die ein verbundenes Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media SE im Sinne der §§ 15 ff. AktG darstellen, zu übertragen.
19.6 Anlagen zu diesen Bedingungen sind integraler Vertragsbestandteil.
